Deine Stimme zählt

Your vote countsSeit der Verfassungsänderung im Jahr 2006, wurden Barrieren gesenkt, welche Volksinitiativen und -entscheide vereinfacht ermöglichen. Auch ein vernünftig konstruiertes Ausführungsgesetz wurde eingefordert und umgesetzt. Diese Problematik wurde besonders in Berlin thematisiert, wobei sich bei einer Volksabstimmung fast alle Berliner für eine Verbesserung ausgesprochen hatten, bei bestimmten Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht im Sinne einer funktionierenden, direkten Demokratie zu erreichen.

Resultierend zu der Verfassungsänderung wurden die zu überwindenden Hürden zur Beantragung eines Volksbegehrens geändert. So mussten einst 25000 Unterschriften gesammelt werden, jetzt beläuft sich die Zahl auf 20000 Unterschriften. Um das Begehren selbst durchzusetzen werden ab sofort 170000 Unterschriften benötigt, das sind 7 Prozent weniger als zuvor. Der Zeitraum, in dem die Stimmen gesammelt werden müssen ist nun mit vier Monaten befristet und nicht mehr mit zwei Monaten. Um diesen Aspekt noch weiter zu verbessern, hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, dass eine fristlose Unterschriften- Sammlung die beste Lösung sei, welche aber erst noch im Volksabstimmungsgesetz erwirkt werden muss.

Vor einiger Zeit waren die Themen, über die eine Volksabstimmung befinden dürfen, sehr begrenzt. Sobald sich die Begehren in den Landeshaushalt einmischen wollten oder die Landesverfassung zu ändern gedachten, waren diese Volksbegehren untersagt worden. Nun sind auch diese Themenbereiche zugelassen worden. Dennoch sind weiterhin Themen, die finanzielle Aspekte des Landeshaushaltsgesetzes beeinflussen wollen, nicht zulässig, um in der Demokratie entschieden zu werden.

Als nächsten Schritt, wenn die nötige Zahl an Unterschriften gesammelt wurde, entscheidet das Abgeordnetenhaus über die Umsetzung des Begehrens. Sollte dieses abgelehnt werden, so kann immer noch ein Volksentscheid zur Umsetzung helfen, vorausgesetzt es werden zusätzliche 25 Prozent an Unterschriften gesammelt.

Mit Hilfe von Bündnissen und Zusammenschlüssen von Initiativen und Vereinen ist diese Verfassungsänderung bewirkt worden. Trotz der erweiterten Mitspracherechte der Bürger können nicht immer alle Forderungen durchgesetzt werden, dennoch ist dies ein weiterer Schritt zu einer direkten Demokratie, welche dem Volk mehr Mitentscheidungsmacht gewährt.